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Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die 25 wichtigsten Fragen rund um Energieberatung, Förderung, iSFP, GEG und Energieausweis – für Hausbesitzer im Raum Düsseldorf, Essen und Kreis Mettmann.
Über die Energieberatung
Ein Energieberater analysiert den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes – also Dämmung, Fenster, Dach, Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Auf Basis der Vor-Ort-Aufnahme, einer Bilanzierung nach DIN V 18599 und Ihrer persönlichen Ziele entwickeln wir wirtschaftlich sinnvolle, GEG-konforme Sanierungsschritte und planen die passenden Fördermittel von BAFA und KfW. Mehr dazu auf unserer Seite zur Energieberatung Düsseldorf.
Der Ablauf gliedert sich in fünf Schritte:
- Kostenfreies Erstgespräch (telefonisch oder digital)
- BAFA-Antrag durch unser Büro
- Vor-Ort-Termin (ca. 2–3 Stunden) mit Fotodokumentation und Aufmaß
- Energetische Berechnung und Erstellung des iSFP
- Persönliche Erläuterung des Beratungsberichts (60–90 Minuten)
Von der Beauftragung bis zum fertigen Bericht vergehen üblicherweise vier bis acht Wochen.
Ideal sind folgende Unterlagen:
- Grundrisse und Schnitte
- Bauantrag oder Baujahresnachweis
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Aktuelles Schornsteinfegerprotokoll
- Vorhandene Energieausweise
- Belege über durchgeführte Sanierungen (z. B. Fenstertausch, Dachdämmung)
Falls Unterlagen fehlen, nehmen wir die Daten beim Vor-Ort-Termin selbst auf.
Wir arbeiten produkt- und herstellerneutral. Unser Honorar deckt ausschließlich die Beratungs- und Planungsleistung. Wir erhalten keine Provisionen von Heizungs-, Dämmstoff- oder PV-Herstellern. Damit ist sichergestellt, dass die empfohlene Maßnahme zu Ihrem Gebäude und Ihrem Budget passt – nicht zu einem Vertriebsziel.
Kosten und Förderung der Energieberatung
Der Honoraraufwand für eine BAFA-geförderte Energieberatung mit iSFP liegt für ein typisches Ein- oder Zweifamilienhaus im Raum Düsseldorf-Ratingen in einer Größenordnung von ca. 1.300 bis 1.700 €. Bei Mehrfamilienhäusern fällt das Honorar entsprechend höher aus. Eine Übersicht der Pakete finden Sie in der Preisübersicht.
Das BAFA fördert die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ aktuell mit 50 % der förderfähigen Honorarkosten, gedeckelt auf:
- max. 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- max. 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Der Zuschuss wird direkt an Sie ausgezahlt; die Antragstellung übernehmen wir vollständig.
Antragsberechtigt sind Eigentümer (selbstgenutzt oder vermietet), Wohnungseigentümergemeinschaften und Nießbrauchsberechtigte von Wohngebäuden in Deutschland, deren Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt. Mieter und Pächter können den Antrag mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers ebenfalls stellen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP ist ein vom BAFA standardisiertes, laienverständliches Beratungsdokument. Er zeigt den energetischen Ist-Zustand Ihres Hauses, schlägt aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete vor und prognostiziert Kosten, Energieeinsparung und CO₂-Minderung. Ergebnis sind die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Details auf der Seite Individueller Sanierungsfahrplan.
Wer eine Einzelmaßnahme aus seinem iSFP über das BAFA fördern lässt, erhält 5 Prozentpunkte zusätzlich zur regulären BEG-Förderung. Außerdem verdoppelt sich der maximal förderfähige Betrag von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – nicht für den reinen Heizungstausch.
Der iSFP ist 15 Jahre gültig. In diesem Zeitraum können Sie die Maßnahmen schrittweise umsetzen und für jede einzelne den 5-%-Bonus aktivieren. Der iSFP ist gebäudebezogen, nicht personenbezogen – bei einem Eigentümerwechsel kann der neue Eigentümer den Plan weiterführen.
In der Regel ja. Bei einer 25.000-€-Dachsanierung beispielsweise bringt der iSFP-Bonus zusätzlich rund 1.250 € Förderung – das übersteigt den Eigenanteil für die Beratung deutlich. Hinzu kommt die belastbare Planungsgrundlage, falls weitere Sanierungsschritte später hinzukommen.
BEG-Förderung, BAFA & KfW
Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft 2026 über die KfW (Programm 458). Die maximalen 70 % setzen sich zusammen aus:
- 30 % Grundförderung
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (gültig bis Ende 2028, danach abschmelzend)
- 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder natürlichem Kältemittel
- 30 % Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €)
Förderfähig sind bis zu 30.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit (erste WE).
Das BAFA zahlt Direktzuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik außer Heizung sowie für die Heizungsoptimierung – etwa den hydraulischen Abgleich. Die KfW wickelt die Heizungsförderung (BEG EM, Programm 458), Effizienzhaus-Sanierungen (BEG WG) und den zinsgünstigen Ergänzungskredit (358/359) ab.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – konkret vor Vertragsabschluss mit dem ausführenden Fachbetrieb. Erlaubt sind Verträge unter aufschiebender Bedingung. Wer ohne Antrag mit dem Bau beginnt, verliert in aller Regel den Zuschuss.
Nein. Für ein und dieselbe Maßnahme schließen sich BEG-Zuschuss (BAFA/KfW) und der Steuerbonus nach § 35c EStG gegenseitig aus. In den meisten Konstellationen ist die BEG-Förderung wirtschaftlich attraktiver.
GEG, Heizungsgesetz und gesetzliche Pflichten
Nach § 47 GEG müssen Sie als neuer Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses innerhalb von zwei Jahren ab Grundbucheintrag folgende Maßnahmen umsetzen:
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs (U-Wert ≤ 0,24 W/m²K)
- Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen (§ 69 GEG)
- Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG)
Verstöße können nach § 108 GEG mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.
Nein. Funktionierende Niedertemperatur- oder Brennwertkessel dürfen in NRW weiter betrieben werden. Eine Austauschpflicht greift nur für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind und 4–400 kW Leistung haben. Bei Defekt mit irreparabler Heizung gilt eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren.
Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur GEG-Novelle vorgelegt. Geplant ist, dass die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt und das GEG zum 1. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird.
Wichtig: Stand April 2026 ist der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet – Details und Inkrafttreten können sich verschieben.
Ja. § 71 GEG schreibt vor, dass vor Einbau einer Heizung mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen eine fachkundige Beratung über mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und CO₂-Bepreisung stattfinden muss. Diese Pflichtberatung ist Bestandteil unserer Leistungen.
Energieausweis
Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung sowie bei Neubauten. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden; in Immobilienanzeigen sind Effizienzklasse, Endenergiebedarf, Baujahr und Energieträger anzugeben. Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmale und Gebäude unter 50 m² Nutzfläche. Wir stellen den Energieausweis für Wohngebäude aus.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und ist günstig (ca. 50–150 €), aber nutzerverhalten-abhängig. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude technisch und liefert objektive Werte – er kostet typischerweise 300–600 €. Pflicht ist der Bedarfsausweis bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die seitdem nicht auf Wärmeschutzverordnungs-Niveau saniert sind.
Energieausweise sind zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Ausstellungsberechtigt nach § 88 GEG sind Personen mit qualifizierender Ausbildung – etwa Architekten, Bauingenieure, Energieberater HWK, Schornsteinfegermeister oder Techniker mit anerkannter Fortbildung. Ab Mai 2026 wird im Zuge der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) eine harmonisierte EU-Effizienzskala A–G eingeführt.
Qualifikation, Förderfähigkeit und regionale Besonderheiten
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (geführt durch die dena) listet qualifizierte Sachverständige, die berechtigt sind, BEG- und EBW-Anträge bei BAFA und KfW zu stellen sowie iSFPs und Energieausweise auszustellen. Nur ein gelisteter Energieeffizienz-Experte (EEE) kann den vollen Fördermittelzugang sicherstellen.
Ja. Unser Tätigkeitsgebiet umfasst neben Düsseldorf und Ratingen den gesamten Kreis Mettmann (Erkrath, Hilden, Haan, Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus, Monheim, Langenfeld) sowie angrenzende Städte wie Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal.
Ergänzend zur Bundesförderung existieren Programme der Landesregierung NRW (z. B. progres.nrw – Wärme, Klimaschutz und Klimaanpassung) sowie kommunale Förderungen, etwa der Stadt Düsseldorf für Klimaschutzmaßnahmen oder der Stadt Ratingen im Rahmen kommunaler Klimaschutzkonzepte. Bundes-, Landes- und Kommunalmittel sind meist kumulierbar, sofern keine Doppelförderung derselben Kostenposition erfolgt.
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