Energieausweis (Original-PDF)
Auf Wunsch auch als beglaubigter Druck – inklusive Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Beim Verkauf oder bei der Vermietung Ihres Hauses müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen – schon im Exposé. Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach GEG für Wohngebäude in Düsseldorf, Ratingen und ganz NRW. Ohne Versteck-Klauseln, mit klaren Modernisierungsempfehlungen.
Beide Varianten sind nach GEG zulässig, eignen sich aber unterschiedlich gut.
| Kriterium | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Berechnungsgrundlage | Ingenieurmäßige Berechnung anhand Bauteilen, U-Werten, Anlagentechnik | Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Heizung & Warmwasser) |
| Aussagekraft | Hoch – objektiver Gebäudezustand | Mittel – nutzerabhängig |
| Pflicht für | Wohngebäude bis 4 WE mit Bauantrag < 1977 ohne energetische Modernisierung | Frei wählbar bei allen anderen Wohngebäuden |
| Datenaufnahme | Vor-Ort-Begehung erforderlich | Auch remote möglich (Verbrauchsabrechnungen genügen) |
| Honorar (Richtwert EFH) | ab 350 € | ab 150 € |
| Bearbeitungszeit | 1–2 Wochen | 3–5 Werktage |
Unsere Empfehlung: Wenn Sie ohnehin eine Sanierung planen oder vor dem Hauskauf stehen, ist der Bedarfsausweis sinnvoller – die Datengrundlage lässt sich auch für einen iSFP weiterverwenden, was den Aufwand insgesamt senkt.
Auf Wunsch auch als beglaubigter Druck – inklusive Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Nach §20 GEG Pflichtteil des Ausweises – wir liefern konkrete, umsetzbare Maßnahmen statt Standardfloskeln.
Wir liefern direkt die nach §87 GEG erforderlichen Angaben für Ihr Verkaufs- oder Vermietungsexposé – richtig formuliert, abmahnsicher.
Ja. Nach §108 GEG drohen Bußgelder bis zu 10.000 € pro Fall – bei vorsätzlichem Verstoß sogar 50.000 €. Pflichtfälle: bei Verkauf, bei Neuvermietung, bei Verpachtung. Im Bestand für Selbstnutzer besteht keine Pflicht.
Für den Verbrauchsausweis: drei Heizperioden Verbrauchsabrechnungen (Gas, Öl, Strom für Heizung). Für den Bedarfsausweis: Baujahr, Wohnfläche, Grundriss-Skizze, Fotos der Anlagentechnik – wir kommen für die Aufnahme vor Ort und übernehmen die Vermessung selbst.
10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Bei wesentlichen Sanierungen (z. B. neue Heizung, Dämmung der Hülle) sollte er aktualisiert werden, weil sich die Energiekennzahl deutlich verbessert.
Ja – sowohl für freistehende MFH als auch für Reihen- und Doppelhaushälften. Bei MFH ist meist der Verbrauchsausweis sinnvoll, weil die Datengrundlage über alle WE die Heizungsanlage realistisch abbildet.
Sagen Sie uns kurz, ob Sie verkaufen oder vermieten – wir empfehlen die passende Variante und liefern in 1–2 Wochen.