Ratgeber

Energieausweis beim Verkauf: Was Sie als Verkäufer wirklich liefern müssen

Beim Verkauf eines Hauses ist der Energieausweis nicht nur Pflicht – er muss auch korrekt im Exposé erscheinen. Sonst drohen Bußgelder bis 50.000 €. Wir erklären die Pflichten kompakt und sauber, ohne Maklersprech.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Pflicht ist der Energieausweis bei:

  • Verkauf eines Wohngebäudes
  • Neuvermietung an einen neuen Mieter
  • Verpachtung eines Wohngebäudes
  • Wesentliche Änderungen am Gebäude (Erweiterung, Umbau)

Im laufenden Bestand (selbst genutzt, kein Verkauf) besteht keine Pflicht.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 ohne energetische Modernisierung ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei allen anderen Gebäuden besteht Wahlfreiheit.

Empfehlung: Bei Verkauf den Bedarfsausweis – er ist objektiver, kommunikativ stärker und hilft bei der Preisargumentation. Verbrauchsausweise mit niedriger Effizienzklasse, weil die Vorbesitzer sparsam geheizt haben, können bei Käufern kontraproduktiv wirken.

Pflichtangaben im Exposé

Nach §87 GEG müssen folgende Angaben in jedem Verkaufs- und Vermietungs­exposé stehen:

  • Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Wert des End­energie­bedarfs / -verbrauchs in kWh/(m²·a)
  • Hauptenergie­träger (Gas, Öl, Strom etc.)
  • Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis
  • Energieeffizienzklasse

Vorlage:

„Bedarfsausweis · 142 kWh/(m²·a) · Erdgas · Baujahr 1978 · Effizienzklasse F"

Ausnahmen von der Pflicht

Befreit sind:

  • Denkmal­geschützte Gebäude
  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
  • Gebäude, die weniger als 4 Monate im Jahr genutzt werden
  • Provisorische Gebäude (z. B. mobile Häuser)

Bußgelder & wie Sie sie vermeiden

Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht werden nach §108 GEG mit bis zu 10.000 € geahndet – bei vorsätzlichem Verstoß bis 50.000 €. Praktisch verfolgen die Aufsichtsbehörden vor allem:

  • Verkauf ohne Energieausweis
  • Fehlende Pflichtangaben im Exposé / Inserat
  • Energieausweis ohne Registriernummer
  • Falsche oder unschlüssige Angaben

Wer einen rechtssicheren Energieausweis bei einem dena-gelisteten Energieberater bestellt, ist auf der sicheren Seite – inkl. Pflichtangaben für das Exposé.

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