Energetische Fachplanung
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung, U-Wert-Berechnung pro Bauteil, Wärmebrückenbewertung, Tauwasserschutz und schalltechnische Anforderungen.
Bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik über die BAFA und beim Effizienzhaus nach KfW 261 verlangt die Förderung die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten. Beim Heizungstausch nach KfW 458 ist das nicht vorgeschrieben, dort darf auch das Fachunternehmen bestätigen. Wo die Einbindung Pflicht ist, übernehme ich sie und sorge dafür, dass Ihr Vorhaben qualitativ und förderkonform umgesetzt wird.
Von der Fachplanung über die Begleitung der Ausschreibung bis zum BnD-Nachweis nach Fertigstellung.
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung, U-Wert-Berechnung pro Bauteil, Wärmebrückenbewertung, Tauwasserschutz und schalltechnische Anforderungen.
Ich erstelle oder prüfe das LV für Ihre Handwerker, sodass die Förderkriterien (z. B. Mindestdämmstärken, Effizienzklassen) sauber abgebildet sind.
2–4 Termine je nach Maßnahmenumfang: Anschlussdetails, Dämmstärken, Lüftungstechnik, Hydraulik. Mit Foto- und Maßprotokoll.
Bei KfW 261 Pflicht: BzA-ID-Nummer für Ihren KfW-Antrag inkl. Berechnung des Effizienzhaus-Standards.
Nach Fertigstellung Nachweis, dass die geförderten Maßnahmen technisch und förderkonform umgesetzt wurden – Voraussetzung für die Auszahlung.
Ich kläre technische Rückfragen direkt mit Ihren Gewerken – Sie müssen nicht zwischen Förderlogik und Baustelle vermitteln.
Die Frage nach der Baubegleitung ist eigentlich die Frage nach dem Experten. Bei der BEG EM ist nicht die Bauüberwachung im HOAI-Sinn vorgeschrieben, sondern die Einbindung eines gelisteten Experten mit Technischer Projektbeschreibung und Nachweis nach Durchführung.
| Förderprogramm | Experte Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| KfW 261 (Effizienzhaus) | Ja, zwingend | BzA und BnD durch den Energieeffizienz-Experten, Baubegleitung ist Förderbedingung |
| BAFA BEG EM (Gebäudehülle) | Ja | Technische Projektbeschreibung durch den Experten. Sein Honorar wird zusätzlich mit 50 % gefördert |
| BAFA BEG EM (Anlagentechnik ohne Heizung) | Ja | Technische Projektbeschreibung durch den Experten |
| BAFA Gebäudenetz | Ja | Technische Projektbeschreibung durch den Experten |
| BAFA Heizungsoptimierung | Nein | Experte oder Fachunternehmen, beides ist zulässig |
| KfW 458 (Heizungstausch) | Nein | Die Bestätigung zum Antrag darf das Fachunternehmen ausstellen. Sinnvoll bleibt eine technologieoffene Auslegung |
| Sanierung ohne Förderung | Nein | Rechtlich nicht erforderlich, fachlich oft trotzdem hilfreich |
Das sage ich auch dann, wenn es mir eine Leistung aus dem Angebot nimmt: Beim Heizungstausch brauchen Sie mich nicht, dort genügt Ihr Fachbetrieb. Wo der Experte dagegen Pflicht ist, ist er es nicht als Empfehlung, sondern als Antragsvoraussetzung. Ohne Technische Projektbeschreibung oder Bestätigung zum Antrag entsteht kein Förderbescheid. Welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, klärt der Förder-Lotse im Ratgeber.
Bei BEG-EM-Maßnahmen werden 50 % übernommen, gerechnet auf förderfähige Kosten bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus. Das sind bis zu 2.500 € Zuschuss. Im Mehrfamilienhaus 2.000 € je Wohneinheit bis insgesamt 20.000 € förderfähige Kosten. Diese Förderung hängt an der BEG EM, beim reinen Heizungstausch über die KfW 458 greift sie nicht.
Ich orientiere mich an HOAI Anlage 1 §3 (Baubegleitung), passe das Honorar aber transparent an Ihren Maßnahmenumfang an. Festpreise nach Vor-Ort-Termin.
Sie haben einen festen Ansprechpartner über die gesamte Bauphase – inklusive der Förderkommunikation mit BAFA und KfW.
Sagen Sie mir kurz, welche Maßnahmen Sie planen – ich kalkuliere Honorar und Förderquote im Erstgespräch.