Energetische Fachplanung
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung, U-Wert-Berechnung pro Bauteil, Wärmebrückenbewertung, Tauwasserschutz und schalltechnische Anforderungen.
Wer KfW-Förderung nutzt – ob 458 für die Heizung, 261 fürs Effizienzhaus oder BEG EM für Dämmung – muss eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten nachweisen. Wir übernehmen diese Pflichtleistung und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben qualitativ und förderkonform umgesetzt wird.
Von der Fachplanung über die Begleitung der Ausschreibung bis zum BnD-Nachweis nach Fertigstellung.
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung, U-Wert-Berechnung pro Bauteil, Wärmebrückenbewertung, Tauwasserschutz und schalltechnische Anforderungen.
Wir erstellen oder prüfen das LV für Ihre Handwerker, sodass die Förderkriterien (z. B. Mindestdämmstärken, Effizienzklassen) sauber abgebildet sind.
2–4 Termine je nach Maßnahmenumfang: Anschlussdetails, Dämmstärken, Lüftungstechnik, Hydraulik. Mit Foto- und Maßprotokoll.
Bei KfW 261 Pflicht: BzA-ID-Nummer für Ihren KfW-Antrag inkl. Berechnung des Effizienzhaus-Standards.
Nach Fertigstellung Nachweis, dass die geförderten Maßnahmen technisch und förderkonform umgesetzt wurden – Voraussetzung für die Auszahlung.
Wir klären technische Rückfragen direkt mit Ihren Gewerken – Sie müssen nicht zwischen Förderlogik und Baustelle vermitteln.
| Förderprogramm | Baubegleitung Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| KfW 261 (Effizienzhaus) | Ja, zwingend | BzA und BnD durch Energieeffizienz-Experten |
| KfW 458 (Heizung) | Ja | Fachunternehmererklärung + Bestätigung Energieeffizienz-Experte (BzA/BnD) |
| BAFA BEG EM (Hülle) | Optional, aber förderfähig | 50 % der Kosten zusätzlich gefördert (max. 5.000 € EFH) |
| BAFA BEG EM (Anlagentechnik) | Optional | Wir empfehlen Begleitung bei komplexen Anlagen |
| Eigeninitiative ohne Förderung | Nein | Auch sinnvoll – aber rechtlich nicht erforderlich |
Die Kosten der Baubegleitung werden bei BEG-EM-Maßnahmen mit 50 % gefördert (max. 5.000 € EFH/ZFH, 2.000 € pro WE bei MFH).
Wir orientieren uns an HOAI Anlage 1 §3 (Baubegleitung), passen das Honorar aber transparent an Ihren Maßnahmenumfang an. Festpreise nach Vor-Ort-Termin.
Sie haben einen festen Ansprechpartner über die gesamte Bauphase – inklusive der Förderkommunikation mit BAFA und KfW.
Sagen Sie uns kurz, welche Maßnahmen Sie planen – wir kalkulieren Honorar und Förderquote im Erstgespräch.