Duisburg ist durch. Der Rat hat den Kommunalen Wärmeplan am 4. Mai 2026 beschlossen, erarbeitet seit September 2023 von der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft und der Stadtverwaltung. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045.
Für Eigentümer ist vor allem die Karte interessant. Sie teilt das Stadtgebiet in drei Kategorien: Wärmenetzeignungsgebiete, in denen ein Netz voraussichtlich kommt, Wärmenetzprüfgebiete, in denen es noch offen ist, und dezentrale Gebiete, in denen die eigene Anlage die Lösung bleibt. Welche Kategorie für Ihre Adresse gilt, steht im Geoportal der Stadt.
Verbindlich ist das nicht. Aus der Gebietseinteilung folgt weder eine Pflicht zum Anschluss noch ein Anspruch darauf. Ein Anschluss- und Benutzungszwang kann rechtlich nur über eine kommunale Fernwärmesatzung entstehen.
Wirtschaftlich ist die Einordnung trotzdem die wichtigste Vorfrage. In einem Eignungsgebiet konkurriert Ihre Investition in eine eigene Anlage mit einem Anschluss, der in einigen Jahren verfügbar sein könnte. In einem dezentralen Gebiet stellt sich die Frage gar nicht, dort ist die Wärmepumpe die Zielrichtung und die Vorarbeit an Heizflächen und Vorlauftemperatur zahlt sich sicher aus. Ich kläre das, bevor Angebote eingeholt werden.