BAFA: BEG EM (Hülle)
15 % Grundförderung für Dämmung, Fenster, Lüftung und Anlagentechnik (außer Heizung). Förderfähig sind je Kalenderjahr bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 € (bei mehreren Wohneinheiten gestaffelt). iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte, seit der BEG-Reform erst ab 30.000 € Investition je Antrag und nur für den Anteil oberhalb der Kostengrenze ohne iSFP (im Einfamilienhaus über 30.000 €); der iSFP muss beim Antrag vorliegen. Im Einfamilienhaus sind so heute effektiv höchstens 17,5 % möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 kommt der WPB-Bonus hinzu: +5 Prozentpunkte für die Dämmung besonders ineffizienter Gebäude (Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a) oder Energieausweis Klasse H), nur mit iSFP, nicht für Fenster.
KfW 458: Heizungstausch
30 % Grundförderung. Selbst nutzende Eigentümer erhalten dazu den gestaffelten Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen) und den Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Maximal 70 %, in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 % (Antrag bis 31.07.2027), auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Für Wärmepumpen sind ab dem 1. Quartal 2027 voraussichtlich 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus bei Herkunft aus der EU vorgesehen.
KfW 261: Effizienzhaus
Tilgungszuschuss bis 40 % bei Komplettsanierung auf Effizienzhaus 40 (mit Nachhaltigkeitsklasse, WPB- und Seriell-Bonus). Ohne Boni erhält EH 40 noch 10 %, EH 55 5 %, EH 70 und EH 85 keinen Tilgungszuschuss mehr; 65 % erneuerbare Energien sind Pflicht, einen eigenen EE-Bonus gibt es nicht mehr. Zinsverbilligter Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, effektiv 2,99 bis 3,71 % (KfW-Konditionen ab 28.09.2026). Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung schließen sich seit dem 21. Juli 2026 gegenseitig aus. Den Rechenvergleich beider Wege zeigt der Ratgeber Zuschuss oder Kredit.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Heizung fördert die KfW 458: Die Gemeinschaft stellt einen Basisantrag, selbst nutzende Eigentümer ergänzen ihn mit Zusatzanträgen für Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Dämmung und Fenster fördert das BAFA (BEG Einzelmaßnahmen), das Effizienzhaus die KfW 261; für den Eigenanteil bei Einzelmaßnahmen gibt es den Ergänzungskredit KfW 359. KfW 459 ist die Heizungsförderung für Unternehmen, WEG sind dort nicht antragsberechtigt.
progres.nrw
Landesförderung NRW, Programmbereich Klimaschutztechnik (Richtlinie vom 20.08.2026, gültig bis 30.06.2027): Erdwärmesonden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten (30 € je Meter, höchstens 15.000 €) und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestand. Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern und Batteriespeicher fördert das Programm nicht, Solarthermie nur für gewerbliche Prozesswärme. Mit der BEG kombinierbar, zusammen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten, nicht mit § 35c EStG. Ich prüfe die Kombination im Einzelfall.
BAFA EBW: Beratung
50 % Zuschuss auf die Energieberatung selbst (max. 650 € im EFH/ZFH, 850 € ab drei Wohneinheiten; für WEG zusätzlich bis 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung). Den Antrag stelle ich mit Ihrer Vollmacht, Sie erhalten den Zuschuss direkt.