Bestandsanalyse MFH
Energetische Gesamtaufnahme, Anlagentechnik, Heizungsanlage zentral/dezentral, gemeinschafts- und sondereigentumsbezogene Bauteile.
Sanierungsentscheidungen in der WEG sind politisch, finanziell und technisch komplex. Wir liefern, was die Eigentümerversammlung braucht: beschlussfähige Maßnahmenpakete, Wirtschaftlichkeit pro Wohneinheit, BEG-WEG-Förderkalkulation und – auf Wunsch – die vollständige Antragsabwicklung.
Unterlagen, die in der Eigentümerversammlung tragen – nicht nur technisch korrekt, sondern auch verständlich und entscheidungsreif.
Energetische Gesamtaufnahme, Anlagentechnik, Heizungsanlage zentral/dezentral, gemeinschafts- und sondereigentumsbezogene Bauteile.
Sinnvolle Bündel statt Einzelmaßnahmen-Chaos. Pro Paket: Investition, Förderung, Restkosten, Energieeinsparung pro WE.
Klar formulierte Beschlussanträge, optisch wie Anlagen zur Eigentümerversammlung – inklusive Erläuterung in laienverständlicher Sprache.
Antragsstellung, Bestätigung zum Antrag (BzA), Bestätigung nach Durchführung (BnD) – komplette Förderabwicklung.
Was zahlt jeder Eigentümer monatlich – über Rücklage und ggf. Sonderumlage? Cashflow über 20 Jahre, abzüglich Förderung und Energiepreis-Effekten.
Auf Wunsch sind wir bei der entscheidenden Eigentümerversammlung dabei und beantworten technische Fragen direkt. Per Video oder vor Ort.
Meist nur ein Verwaltungsbeirat plus Verwalter. Wir setzen auf einen iSFP für die WEG-Hülle und einen Heizungstausch über KfW 458 als zentrale Maßnahmen.
Sanierungsfahrplan + BEG WEG (KfW 459) für Hülle/Anlagentechnik. Häufig in Kombination mit Modernisierungsumlage und Sonderfinanzierung.
Sie betreiben mehrere Objekte und brauchen Standardisierung: Wir entwickeln pro Bestand eine konsistente Klimapfad-Logik, die zu Ihrer ESG-Berichtspflicht passt.
Die Beratungskosten zählen zu den ordentlichen Verwaltungskosten und werden nach MEA verteilt. Bei einem geförderten iSFP für die WEG übernimmt das BAFA 50 % der förderfähigen Kosten – maximal 1.700 € bei MFH ≥ 3 WE.
Seit der WEG-Reform 2020 reicht für die meisten energetischen Sanierungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wir formulieren die Beschlussanträge so, dass sie der WEG-Reform genügen.
Ja, bei Sondereigentum (z. B. Fenster im Sondereigentum, dezentrale Heizung). Bei Gemeinschaftseigentum läuft die Förderung über die WEG. Wir klären die Aufteilung im Vorgespräch.
Senden Sie uns Wohneinheiten, Baujahr und aktuellen Sanierungsstand – wir antworten innerhalb von 24 h mit konkretem Vorgehen.