Ratgeber

WEG-Sanierungsfahrplan: Wie er in der Eigentümer­versammlung wirklich trägt

Sanierungs­entscheidungen in der WEG sind politisch komplex. Der iSFP kann Klarheit schaffen, wenn er WEG-spezifisch aufgebaut ist und die richtigen Unterlagen für die Eigentümer­versammlung mitliefert. Ich zeige, worauf es ankommt.

Hinweis zur BEG-Reform: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Dieser Artikel ist auf dem neuen Stand. Für Mehrfamilienhäuser besonders wichtig: Die Kostenobergrenzen bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sind jetzt pro Gebäude und Kalenderjahr nach Wohneinheiten gestaffelt (30.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit; mit iSFP 60.000 €, 30.000 € und 15.000 €). Alle Eckpunkte der Reform stehen im Ratgeber BEG-Reform 2026.

iSFP für EFH vs. Sanierungs­fahrplan für WEG

Ein iSFP für ein Einfamilien­haus liest eine Person. Ein Sanierungs­fahrplan für eine WEG muss 50, 100 oder 200 Eigentümer überzeugen, und nicht alle sind technisch versiert. Das ändert Aufbau und Argumentation.

Ein guter WEG-Sanierungs­fahrplan enthält:

  • Energetische Bestandsaufnahme der Gemeinschafts­anlagen
  • Maßnahmen-Pakete (nicht: Einzel­maßnahmen-Liste)
  • Wirtschaftlich­keit pro Wohneinheit, gerechnet auf 20 Jahre
  • Förderkombination aus BAFA-EBW (Beratung), BAFA-Einzelmaßnahmen (Hülle, Fenster), KfW 458 (Heizung) und ggf. progres.nrw
  • Konkret formulierte Beschluss­anträge
  • Übersichtliche Folien für die Versammlung

Wie ich diesen Fahrplan für Eigentümergemeinschaften, Verwaltungen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern aufbaue, beschreibt die Seite Sanierungsfahrplan für WEG und Mehrfamilienhaus.

Förderung für die WEG: Was 2026 gilt

Ein eigenes BEG-Programm für Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften gibt es nicht. Die WEG nutzt dieselben Bausteine wie andere Eigentümer, mit einigen Besonderheiten beim Antrag:

  • Dämmung und Fenster: BAFA-Zuschuss aus den BEG-Einzelmaßnahmen, 15 % der förderfähigen Kosten. Die Kostengrenzen gelten pro Gebäude und Kalenderjahr und sind nach Wohneinheiten gestaffelt (siehe oben). Mit iSFP gelten die höheren Grenzen, und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu, allerdings nur für den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP.
  • Heizung: KfW 458. Für die gemeinschaftliche Heizung stellt die WEG einen Basisantrag mit 30 % Grundförderung; Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, ergänzen ihn mit einem Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus.
  • Effizienzhaus: KfW 261, ein Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit einem Tilgungs­zuschuss, der je nach Standard und Boni zwischen 0 und höchstens 40 % liegt. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung schließen sich seit dem 21. Juli 2026 gegenseitig aus.
  • Eigenanteil: Ergänzungskredit KfW 359 zu bewilligten Einzelmaßnahmen.
  • Energieberatung: BAFA-Zuschuss von 50 %, höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten, dazu einmalig 250 € je Gemeinschaft für die Erläuterung des Sanierungs­fahrplans in der Eigentümer­versammlung.

Die KfW 459 ist die Heizungsförderung für Unternehmen; WEG sind dort nicht antragsberechtigt. Ergänzend kann progres.nrw passen (Richtlinie gültig bis 30.06.2027): Das Land fördert im Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten Erdwärmesonden (30 € je Meter, höchstens 15.000 €) und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Zusammen mit der BEG gibt es aus öffentlichen Mitteln höchstens 60 % der förderfähigen Kosten.

Wirtschaftlich­keit pro WE

Eine Sanierung kostet die WEG in Summe 500.000 €. Aber was bedeutet das für den einzelnen Eigentümer mit 80 m² Wohnfläche?

Ich rechne das transparent: Anteil nach MEA, abzüglich Förderung, abzüglich Energiepreis-Effekten, geteilt auf 20 Jahre. Ergebnis: Eine Belastung pro Monat in der Größenordnung der ohnehin steigenden Energiekosten, dazu ein klarer Werterhalt.

Beschluss­vorlagen, die tragen

Seit der WEG-Reform 2020 können bauliche Veränderungen, also auch die meisten energetischen Sanierungen, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 WEG). Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG: Alle Eigentümer zahlen nach ihren Miteigentumsanteilen, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile gefasst wurde (es sei denn, die Kosten sind unverhältnismäßig) oder wenn sich die Kosten in einem angemessenen Zeitraum amortisieren. Sonst tragen nur die Eigentümer die Kosten, die zugestimmt haben. Deshalb muss der Beschluss­antrag präzise formuliert sein, sonst riskiert er Anfechtung.

Ich liefere:

  • Beschluss­antrag in juristisch tragender Formulierung
  • Anlagen mit technischer Beschreibung pro Maßnahme
  • Wirtschaftlich­keits­tabelle pro WE
  • Förderübersicht
  • Optional: Begleitung der Versammlung per Video oder vor Ort

Praxis: Vom Beirat bis zum Bau

  1. Beirat oder Verwalter holt ein Erstgespräch ein (kostenlos, 15 bis 30 Minuten)
  2. Bestandsaufnahme & Konzept (4 bis 8 Wochen)
  3. Beschluss­vorlage und Versammlungs­begleitung
  4. Verträge mit den Fachbetrieben unter der Bedingung der Förderzusage, dann Förderantrag und Antragsbestätigung
  5. Baubegleitung mit BzA / BnD bis zur Auszahlung

Quellen

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