Hinweis zur BEG-Reform: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Dieser Artikel ist auf dem neuen Stand. Für Mehrfamilienhäuser besonders wichtig: Die Kostenobergrenzen bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sind jetzt pro Gebäude und Kalenderjahr nach Wohneinheiten gestaffelt (30.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit; mit iSFP 60.000 €, 30.000 € und 15.000 €). Alle Eckpunkte der Reform stehen im Ratgeber BEG-Reform 2026.
Inhalt
iSFP für EFH vs. Sanierungsfahrplan für WEG
Ein iSFP für ein Einfamilienhaus liest eine Person. Ein Sanierungsfahrplan für eine WEG muss 50, 100 oder 200 Eigentümer überzeugen, und nicht alle sind technisch versiert. Das ändert Aufbau und Argumentation.
Ein guter WEG-Sanierungsfahrplan enthält:
- Energetische Bestandsaufnahme der Gemeinschaftsanlagen
- Maßnahmen-Pakete (nicht: Einzelmaßnahmen-Liste)
- Wirtschaftlichkeit pro Wohneinheit, gerechnet auf 20 Jahre
- Förderkombination aus BAFA-EBW (Beratung), BAFA-Einzelmaßnahmen (Hülle, Fenster), KfW 458 (Heizung) und ggf. progres.nrw
- Konkret formulierte Beschlussanträge
- Übersichtliche Folien für die Versammlung
Wie ich diesen Fahrplan für Eigentümergemeinschaften, Verwaltungen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern aufbaue, beschreibt die Seite Sanierungsfahrplan für WEG und Mehrfamilienhaus.
Förderung für die WEG: Was 2026 gilt
Ein eigenes BEG-Programm für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es nicht. Die WEG nutzt dieselben Bausteine wie andere Eigentümer, mit einigen Besonderheiten beim Antrag:
- Dämmung und Fenster: BAFA-Zuschuss aus den BEG-Einzelmaßnahmen, 15 % der förderfähigen Kosten. Die Kostengrenzen gelten pro Gebäude und Kalenderjahr und sind nach Wohneinheiten gestaffelt (siehe oben). Mit iSFP gelten die höheren Grenzen, und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu, allerdings nur für den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP.
- Heizung: KfW 458. Für die gemeinschaftliche Heizung stellt die WEG einen Basisantrag mit 30 % Grundförderung; Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, ergänzen ihn mit einem Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus.
- Effizienzhaus: KfW 261, ein Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss, der je nach Standard und Boni zwischen 0 und höchstens 40 % liegt. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung schließen sich seit dem 21. Juli 2026 gegenseitig aus.
- Eigenanteil: Ergänzungskredit KfW 359 zu bewilligten Einzelmaßnahmen.
- Energieberatung: BAFA-Zuschuss von 50 %, höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten, dazu einmalig 250 € je Gemeinschaft für die Erläuterung des Sanierungsfahrplans in der Eigentümerversammlung.
Die KfW 459 ist die Heizungsförderung für Unternehmen; WEG sind dort nicht antragsberechtigt. Ergänzend kann progres.nrw passen (Richtlinie gültig bis 30.06.2027): Das Land fördert im Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten Erdwärmesonden (30 € je Meter, höchstens 15.000 €) und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Zusammen mit der BEG gibt es aus öffentlichen Mitteln höchstens 60 % der förderfähigen Kosten.
Wirtschaftlichkeit pro WE
Eine Sanierung kostet die WEG in Summe 500.000 €. Aber was bedeutet das für den einzelnen Eigentümer mit 80 m² Wohnfläche?
Ich rechne das transparent: Anteil nach MEA, abzüglich Förderung, abzüglich Energiepreis-Effekten, geteilt auf 20 Jahre. Ergebnis: Eine Belastung pro Monat in der Größenordnung der ohnehin steigenden Energiekosten, dazu ein klarer Werterhalt.
Beschlussvorlagen, die tragen
Seit der WEG-Reform 2020 können bauliche Veränderungen, also auch die meisten energetischen Sanierungen, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 WEG). Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG: Alle Eigentümer zahlen nach ihren Miteigentumsanteilen, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile gefasst wurde (es sei denn, die Kosten sind unverhältnismäßig) oder wenn sich die Kosten in einem angemessenen Zeitraum amortisieren. Sonst tragen nur die Eigentümer die Kosten, die zugestimmt haben. Deshalb muss der Beschlussantrag präzise formuliert sein, sonst riskiert er Anfechtung.
Ich liefere:
- Beschlussantrag in juristisch tragender Formulierung
- Anlagen mit technischer Beschreibung pro Maßnahme
- Wirtschaftlichkeitstabelle pro WE
- Förderübersicht
- Optional: Begleitung der Versammlung per Video oder vor Ort
Praxis: Vom Beirat bis zum Bau
- Beirat oder Verwalter holt ein Erstgespräch ein (kostenlos, 15 bis 30 Minuten)
- Bestandsaufnahme & Konzept (4 bis 8 Wochen)
- Beschlussvorlage und Versammlungsbegleitung
- Verträge mit den Fachbetrieben unter der Bedingung der Förderzusage, dann Förderantrag und Antragsbestätigung
- Baubegleitung mit BzA / BnD bis zur Auszahlung
Quellen
- § 20 Wohnungseigentumsgesetz, Bauliche Veränderungen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 21.10.2026.
- § 21 Wohnungseigentumsgesetz, Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026. Wann alle Eigentümer die Kosten tragen.
- § 25 Wohnungseigentumsgesetz, Beschlussfassung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026. Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), abgerufen am 21.10.2026. Höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten, einmalig 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesanzeiger BAnz AT 27.08.2026 B1. Gestaffelte Kostenobergrenzen, iSFP-Bonus, Kumulierungsgrenze von 60 Prozent.
- Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), KfW, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026. Basisantrag der Gemeinschaft und Zusatzanträge der Selbstnutzer.
- Merkblatt Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359), KfW, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026. Antragsberechtigung für Wohnungseigentümergemeinschaften im Programm 359.
- Förderrichtlinie progres.nrw, Programmbereich Klimaschutztechnik, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW, Runderlass vom 20.08.2026, MB.NRW 2026 Nr. 234, gültig bis 30.06.2027.