Es gibt nicht zehn Wege, es gibt drei: den Heizungstausch über die KfW, Einzelmaßnahmen als Zuschuss über die BAFA und die Komplettsanierung als Förderkredit. Auf dieser Seite klicken Sie sich in sieben Fragen zu dem Weg, der zu Ihrem Vorhaben passt, rechnen anschließend Ihre Quote aus und sehen, an welcher Stelle ein Energieberater vorgeschrieben ist und an welcher nicht.
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person Clemens Suwelack, M.Sc.update Stand: 26. Juli 2026schedule 14 min Lesezeit
Reformstand: Alle Sätze auf dieser Seite gelten seit dem 21. Juli 2026. Was sich gegenüber der alten BEG geändert hat, steht im Ratgeber zur BEG-Reform 2026.
Das Wichtigste in Kürze
Drei Wege, nicht zehn: der Heizungstausch als Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Förderbank des Bundes. Zuständig für den Heizungszuschuss (Programm 458) und für den Effizienzhaus-Kredit (Programm 261). Den Zuschuss beantragen Sie selbst im KfW-Portal. über das Programm 458, Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik als Zuschuss der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Zahlt die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, dazu die Förderung von Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung., oder die Komplettsanierung als Förderkredit über KfW 261.
Der 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung für Einzelmaßnahmen, die aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan stammen. Er gilt nur für den Betrag oberhalb von 30.000 Euro förderfähiger Kosten und nicht für den Heizungstausch, der ein eigenes Bonussystem hat. rechnet sich erst oberhalb von 30.000 Euro förderfähiger Investition, denn er greift nur auf den Betrag darüber. Im Mehrfamilienhaus wächst diese Schwelle mit jeder Wohneinheit.
Bei der Heizung genügt das Fachunternehmen, beim Tausch über die KfW 458 genauso wie bei der Heizungsoptimierung.
Bei allem anderen führt kein Weg am Energieeffizienz-Experten vorbei. Ohne ihn kommt schlicht kein Antrag zustande.
Die Beratung selbst wird bis zu 50 Prozent bezuschusst, beim Sanierungsfahrplan wie bei der Baubegleitung.
Die Frage klingt nach einer Zahl, hat aber drei Eingangsgrößen: den Zustand der Gebäudehülle, das Alter der Heizung und das Kapital, das Sie einsetzen können oder wollen. Alles Weitere folgt daraus. Wer diese drei Punkte nicht sortiert hat, optimiert am Ende die Förderquote statt das Ergebnis.
Und das ist ein echter Unterschied. Der höchste Fördersatz ist nicht automatisch die beste Entscheidung. Eine Wärmepumpe kann mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Setzt man sie aber in ein ungedämmtes Haus mit alten Heizkörpern, braucht sie hohe Vorlauftemperaturen, die Jahresarbeitszahl sinkt, und dann werden die erhofften Einsparungen bei den Betriebskosten nicht erreicht. Ich habe das im Ratgeber zur Wärmepumpe im Altbau und bei den laufenden Kosten durchgerechnet.
Umgekehrt gilt genauso: Wer die Fassade dämmt, während die alte Heizung weiterläuft, verschenkt den größten Einzelhebel. Deshalb steht am Anfang nicht die Frage nach dem Programm, sondern nach wirkungsstarken Maßnahmen in richtiger Reihenfolge. Die Förderhöhe entscheidet dann, in welchem Jahr welcher Schritt kommt, nicht ob er kommt.
Genau in dieser Reihenfolge ist auch diese Seite gebaut. Zuerst der Check: sieben Fragen mit Ja oder Nein, am Ende steht eine Strategie, die zu Ihrem Vorhaben passt. Er übersetzt Ihre Rahmenbedingungen in eine förderfähige Reihenfolge. Welche Förderung dabei für Sie herausspringt, können Sie sich im Anschluss mit dem Förderrechner in Euro anzeigen lassen.
Zugrunde liegende Förderbedingungen, Stand 27. Juli 2026.
Alle Wege im Überblick
Dieselbe Logik als Tabelle, dazu jeder Weg im Volltext. Nützlich, wenn Sie den Baum nicht durchklicken wollen oder das Ergebnis gegenprüfen möchten.
Ihre Situation
Ergebnis
Es geht ausschließlich um den Heizungstausch
Weg E: KfW 458
Dach, Wände, Fenster und Heizung gemeinsam, und ein Bankkredit ist möglich
Weg A: KfW 261
Einzelmaßnahmen1 in einem Gebäude mit mehr als einer Wohnung
Weg D: Erstgespräch
Einzelmaßnahmen1, Einfamilienhaus, bis 30.000 € Kosten
Weg C: ohne iSFP
Einzelmaßnahmen1, Einfamilienhaus, über 30.000 €, Sanierungsfahrplan liegt vor oder wird vorab erstellt
Weg B: mit iSFP
Einzelmaßnahmen1, Einfamilienhaus, über 30.000 €, kein Sanierungsfahrplan gewünscht
Weg C: ohne iSFP
1 In den Einzelmaßnahmen-Zweig führen zwei gleichwertige Einstiege: entweder saniert man nicht alles gemeinsam, oder man saniert alles gemeinsam, bekommt aber keinen Bankkredit.
Weg E · KfW 458
Heizungsförderung, Zuschuss direkt von der KfW
Der reine Heizungstausch läuft nicht über die BAFA, sondern über die KfW. Sie beantragen den Zuschuss selbst im KfW-Portal, nachdem Ihr Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag ausgestellt hat.
30 % Grundförderung, plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, plus bis zu 40 % Einkommensbonus. Maximal 70 %, in der untersten Einkommensstufe 80 %, auf höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Was das für die Beratung bedeutet: Das ist der einzige Weg ohne Expertenpflicht. Dasselbe gilt für die Heizungsoptimierung über die BAFA, auch dort genügt das Fachunternehmen. Sinnvoll bleibt trotzdem eine technologieoffene Auslegung, denn ob Wärmepumpe, Hybrid, Pellet oder Fernwärme passt, hängt an Heizlast, Vorlauftemperatur und Hüllenzustand, nicht am Katalog des Installateurs. Und wenn 2028 die Fassade gedämmt wird, verändert das die Heizlast von heute.
Der einzige Weg, der ohne die Fragen nach Gebäudetyp, Kostenhöhe und Sanierungsfahrplan auskommt. Alles läuft in einem Antrag, die Bank reicht den Kredit durch, die KfW erlässt einen Teil davon.
Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit. Tilgungszuschuss je nach Effizienzhausstufe von 0 bis 10 %, mit NH-Klasse (QNG), Worst-Performing-Building-Bonus und serieller Sanierung bis zu 40 %. Rechenvergleich im Ratgeber Zuschuss oder Kredit.
Was das für die Beratung bedeutet: Hier ist der Energieeffizienz-Experte zwingend. Er berechnet die Effizienzhausstufe, stellt die Bestätigung zum Antrag aus, begleitet den Bau und bestätigt nach Durchführung. Ohne diese drei Schritte gibt es weder Kredit noch Tilgungszuschuss. Die Baubegleitung ist hier keine Kür, sondern Förderbedingung.
Bei Ihrem Kostenrahmen trägt sich der Sanierungsfahrplan. Der Bonus greift zwar nur auf den Anteil oberhalb von 30.000 Euro, gleichzeitig hebt er die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro, und genau das ist bei größeren Vorhaben der eigentliche Hebel.
15 % Grundförderung, auf den Anteil über der Mindestinvestition insgesamt 20 %. Im Einfamilienhaus liegt sie bei 30.000 €, der Deckel steigt dort von 30.000 auf 60.000 € je Kalenderjahr. Im Mehrfamilienhaus wächst die Schwelle mit jeder Wohneinheit, bei drei Wohnungen auf 60.000 €.
Was das für die Beratung bedeutet: Zweifach Pflicht. Den iSFP darf nur ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellen, und für den Antrag selbst braucht es ohnehin die Technische Projektbeschreibung von einem Experten. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Fahrplan muss fertig sein, bevor Sie den Handwerker beauftragen.
In Ihrem Fall bringt der Sanierungsfahrplan finanziell nichts. Seit der Reform greift der Bonus erst oberhalb von 30.000 Euro und nur auf den übersteigenden Anteil. Unterhalb dieser Schwelle bleibt es bei der Grundförderung, und das Honorar für den Fahrplan wäre nicht gedeckt.
15 % Grundförderung auf förderfähige Kosten bis 30.000 € für die erste Wohneinheit und Kalenderjahr, je 15.000 € für die zweite bis sechste.
Was das für die Beratung bedeutet: Der Experte wird trotzdem gebraucht. Für jede Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle verlangt die BAFA eine Technische Projektbeschreibung, und die darf nur ein gelisteter Energieeffizienz-Experte ausstellen. Sein Honorar wird zu 50 Prozent mitgefördert.
Ab der zweiten Wohneinheit lässt sich die Frage nicht mehr sinnvoll über einen Baum beantworten. Die Kostenobergrenzen sind gestaffelt, die Beschlusslage der Gemeinschaft entscheidet über den Zeitplan, und einzelne Eigentümer können unter Umständen eigene Anträge stellen.
30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP sind es 60.000 €, je 30.000 € und je 15.000 €.
Was das für die Beratung bedeutet: Der Energieeffizienz-Experte ist bei jeder Maßnahme an der Hülle Pflicht. Bei Eigentümergemeinschaften kommt hinzu, dass der Sanierungsfahrplan meist die Grundlage der Beschlussfassung ist, nicht nur ein Förderbaustein.
Zwei Dinge fallen an diesem Baum auf. Erstens ist die Komplettsanierung der einzige Weg, der ohne die Fragen vier bis sieben auskommt, und die Frage nach dem Bankkredit ist die einzige Stelle, an der ein Komplettsanierer doch noch im Einzelmaßnahmen-Zweig landet. Zweitens hängen zwei der Ergebnisse allein an der letzten Frage, also an der Bereitschaft, vor der Auftragsvergabe einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Das ist der einzige Punkt, an dem eine Beratung den Ausgang tatsächlich verändert, statt ihn nur zu dokumentieren.
Welche Förderungen gibt es?
Für Wohngebäude im Bestand sind das die Programme, die tatsächlich in Frage kommen. Alles andere, was Ihnen im Netz begegnet, ist entweder Neubau, Gewerbe oder längst ausgelaufen.
Programm
Wofür
Satz 2026
Kostenobergrenze
KfW 458
Heizungstausch
30 % Grund, dazu 16 % Klimageschwindigkeit und bis 40 % Einkommen. Höchstens 70 %, unterste Einkommensstufe 80 %
28.000 € erste Wohneinheit. Viele Förderdeckel gelten je Wohneinheit und sind gestaffelt: die erste Einheit bekommt den vollen Betrag, weitere Einheiten weniger., danach halbjährlich 750 € weniger
BAFA Bundesförderung effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen. Der Förderzweig für einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, abgewickelt über die BAFA. Hülle
Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke
15 %, mit iSFP 20 % auf den Anteil oberhalb von 30.000 €
30.000 / 15.000 / 8.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 €
BAFA BEG EM Anlagentechnik
Lüftung, Regelung, alles außer Heizung
15 %, iSFP-Bonus analog
wie oben
BAFA Heizungsoptimierung
hydraulischer Abgleich, Pumpentausch
15 %, Emissionsminderung bei Biomasse 50 %
wie oben, nur bis 5 Wohneinheiten
BAFA Gebäudenetz
Anschluss oder Errichtung
30 %
30.000 € gestaffelt
BAFA Fachplanung und Baubegleitung
Planung, Nachweise, Bauüberwachung
50 %
5.000 € Einfamilienhaus. und Zweifamilienhaus., 2.000 € je WE bis 20.000 € im Mehrfamilienhaus, mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude.
BAFA Energieberatung für Wohngebäude. Das BAFA-Programm für den Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Vor-Ort-Beratung.
Energieberatung, Sanierungsfahrplan
50 %
650 € EFH und ZFH, 850 € MFH
KfW 261
Sanierung zum Effizienzhaus
Tilgungszuschuss 0 bis 40 % je Stufe und Boni
Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit
KfW 358
Ergänzungskredit zum Zuschuss
Zinsverbilligung
Haushaltseinkommen bis 90.000 €
§ 35c Einkommensteuergesetz. Regelt die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Gebäuden, als Alternative zum Zuschuss.
Steuerermäßigung statt Zuschuss
20 % verteilt über drei Jahre
40.000 € je Objekt
NRW.BANK Modernisierung
Landesdarlehen
Tilgungsnachlass ab 25 %, stapelbar bis 50 %
220.000 € je Wohneinheit
Zur Kombinierbarkeit gilt eine einfache Regel: Für dieselbe Maßnahme bekommen Sie entweder den BAFA-Zuschuss oder den KfW-261-Kredit, nie beides. Die Steuerermäßigung nach § 35c ist strikt nachrangig, sie greift nur dort, wo keine Förderung geflossen ist. Landesprogramme wie die der NRW.BANK lassen sich dagegen mit dem Bundesprogramm kombinieren, die Details dazu stehen im Ratgeber zu den Fördermitteln in NRW.
Alle Zahlen sind Beispielwerte, Stand 26. Juli 2026. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Damit ist der Rahmen abgesteckt. Was der Check nicht leistet, ist die Zahl: Er nennt den Weg, nicht den Betrag. Dafür ist der Rechner darunter gedacht. Stellen Sie Vorhaben, Wohneinheiten und Investitionssumme ein, dann sehen Sie, was auf Ihrem Weg tatsächlich zusammenkommt.
Förder-Schnell-Check
Sehen Sie, was der Staat Ihnen zahlt.
Wählen Sie Vorhaben und Gebäude, stellen Sie die Investitionssumme ein und schalten Sie die passenden Boni zu. Die Förderquote rechnet live mit.
Ihr Vorhaben
Nutzung
Ziel-Effizienzhaus
Nicht sicher? Maßnahmen, Reihenfolge und Kombinationen besprechen wir im Detail in der Beratung.
Anzahl Wohneinheiten
Förderfähige Investition40.000 €
5.000 €200.000 €
Förderbausteine
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen35.000 €
0 €100.000 €
Bestimmt den gestaffelten Einkommensbonus der KfW-458-Förderung (40 % / 30 % / 10 % je nach Einkommensstufe, nur für die selbstbewohnte erste Wohneinheit).
Kostenloses Erstgespräch, 15 bis 30 Minuten. Ich rechne Ihr Vorhaben durch. Der Rechner liefert einen unverbindlichen Schätzwert.
Verwendeter Fördersatz–
Angesetzte förderfähige Kosten–
Maximal förderfähige Investitionssumme–
Aktive Förderbausteine
Infragekommende Förderungen
Hinweise
Zusätzlich bis zu 650 € BAFA-Zuschuss für die Energieberatung selbst (EBW). Unverbindlicher Schätzwert auf Basis der BEG-2026-Sätze, ersetzt keine individuelle Förderberatung. Für eine genaue, maßnahmenscharfe Berechnung vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Was der Rechner nicht kann. Er rechnet einen einzelnen Maßnahmenblock. Er kennt weder Ihre Bausubstanz noch die sinnvolle Reihenfolge, er prüft keine technischen Mindestanforderungen und er ersetzt keine Antragsprüfung. Wenn die Zahl Sie überrascht, lohnt der Rückweg zum Förderweg-Check: oft steckt die Erklärung in einer der sieben Fragen, etwa in der nach dem Sanierungsfahrplan.
Wie starten wir am besten?
In dieser Reihenfolge. Die ersten beiden Schritte kosten Sie nichts außer einer halben Stunde, und danach ist die eigentliche Frage meist schon beantwortet.
Unterlagen zusammentragen. Was ohnehin im Ordner liegt, reicht für den Anfang: Baujahr, Wohnfläche, die letzte Heizkostenabrechnung, ein vorhandener Energieausweis, Grundrisse, wenn Sie welche haben. Keine Messung, keine Einschätzung, kein Fachurteil. Nur sammeln.
Erstgespräch, kostenfrei. Wir gehen die Unterlagen gemeinsam durch und sortieren, was Ihr Gebäude braucht und was es hergibt. Danach wissen Sie, ob sich ein Sanierungsfahrplan lohnt und welche Förderschiene realistisch ist. 15 bis 30 Minuten.
Maßnahmen als Paket denken, nicht als Liste. Hülle und Heizung greifen ineinander. Eine gedämmte Hülle senkt die Heizlast, dadurch darf die Wärmepumpe kleiner ausfallen und läuft bei niedrigerer Vorlauftemperatur wirtschaftlicher. Wer beides zusammen auslegt, bekommt eine kleinere Anlage, niedrigere Betriebskosten und den iSFP-Bonus auf die Hüllenmaßnahmen. Umsetzen können Sie die Schritte trotzdem über Jahre verteilt, die Auslegung muss nur von Anfang an den Zielzustand kennen. Förderrechtlich zählt dabei, was in einem Antrag zusammenkommt: Kostendeckel und iSFP-Schwelle bemessen sich an den förderfähigen Kosten dieses Antrags, getrennte Anträge werden nicht zusammengerechnet.
Energieeffizienz-Experten einbinden. Bei Einzelmaßnahmen für die Technische Projektbeschreibung, bei KfW 261 für die Bestätigung zum Antrag. Das ist kein optionaler Schritt, es ist die Voraussetzung dafür, dass der Antrag überhaupt entgegengenommen wird.
Antrag stellen, bevor der Auftrag erteilt wird. Der häufigste Totalverlust der Förderung. Wer vorher unterschreibt, hat den Anspruch verloren. Die einzige Ausnahme ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, und der muss sauber formuliert sein.
Umsetzen, dokumentieren, abrechnen. Rechnungen, Fachunternehmererklärungen, Fotos der Anschlussdetails. Danach Bestätigung nach Durchführung und Verwendungsnachweis, dann die Auszahlung. Fristen laufen ab Zusage, nicht ab Baubeginn.
Wo ein Energieberater Pflicht ist und wo nicht
Bei der Heizung geht es auch ohne mich. Für den Heizungstausch über die KfW 458 darf das Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag ausstellen, bei der Heizungsoptimierung über die BAFA ebenfalls. Ein Energieeffizienz-Experte ist dort zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Ohne Energieeffizienz-Experten liegt die Dokumentationspflicht damit beim Heizungsbauer: Er bestätigt im Antrag, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt, und haftet für diese Angabe.
Sobald das Vorhaben die Heizung verlässt, kippt das Bild. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und beim Gebäudenetz steht der Satz der BAFA unmissverständlich da: Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Er erstellt die Technische Projektbeschreibung, ohne die kein Antrag zustande kommt. Bei KfW 261 kommen Bestätigung zum Antrag, Bestätigung nach Durchführung und die verpflichtende Baubegleitung dazu. Für den iSFP-Bonus ist die Listung bei der Deutsche Energie-Agentur. Sie führt die bundesweite Liste der Energieeffizienz-Experten, deren Eintragung Voraussetzung für den iSFP und für viele andere Förderanträge ist. ohnehin Voraussetzung. Das ist keine Empfehlung, sondern Antragsvoraussetzung. Ohne diese Nachweise entsteht kein Förderbescheid.
Vorhaben
Energieeffizienzexperte einbinden?
Nachweis
KfW 458 Heizungstausch
optional
Bestätigung zum Antrag, durch Experte oder Fachunternehmen
BAFA Heizungsoptimierung
optional
Einbindung eines Experten oder eines Fachunternehmens
BAFA BEG EM Gebäudehülle
ja
Technische Projektbeschreibung durch den Experten
BAFA BEG EM Anlagentechnik
ja
Technische Projektbeschreibung durch den Experten
BAFA Gebäudenetz
ja
Technische Projektbeschreibung durch den Experten
KfW 261 Effizienzhaus
ja
Bestätigung zum Antrag. Bestätigt vor Beginn der Maßnahme die technischen Mindestanforderungen, ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten., Bestätigung nach Durchführung. Bestätigt nach Abschluss der Maßnahme die fachgerechte Umsetzung, Voraussetzung für die Auszahlung. und verpflichtende Baubegleitung
Antrag mit iSFP-Bonus
ja
iSFP eines dena-gelisteten Experten
Sanierung ohne Förderung
nein
keiner
Bleibt der Punkt, an dem ich mich selbst einschränken muss. Auch bei der Heizung halte ich eine unabhängige, technologieoffene Auslegung für sinnvoll, obwohl sie nicht vorgeschrieben ist. Die Wahl zwischen Wärmepumpe, Hybridlösung, Pelletkessel und Fernwärme hängt an der Heizlast, an den erreichbaren Vorlauftemperaturen und am Zustand der Hülle. Diese Auslegung ist unabhängig von der späteren Ausführung, sie legt sich auf kein Fabrikat fest und macht damit erst vergleichbar, was Ihnen angeboten wird: gleiche Heizlast, gleiche Vorlauftemperatur, gleiche Annahmen in jedem Angebot. Dazu kommt der zeitliche Versatz: Wenn in drei Jahren das Dach gedämmt wird, sinkt die Heizlast, und die heute eingebaute Anlage läuft dauerhaft im ungünstigen Teillastbereich. Wie ich das rechne, steht bei der Heizlastberechnung.
Was die Beratung kostet und was davon hängen bleibt
Die naheliegende Rückfrage an dieser Stelle: Wenn der Experte Pflicht ist, was kostet er dann? Weniger, als die meisten annehmen, weil die Beratung selbst gefördert wird.
Sanierungsfahrplan (iSFP): ab 1.600 Euro. Davon übernimmt die BAFA über das Programm Energieberatung für Wohngebäude 50 Prozent, maximal 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus, maximal 850 Euro im Mehrfamilienhaus. Ihr Eigenanteil liegt damit bei ungefähr 950 Euro, bei großen, komplexen oder aufwendigen Gebäuden gegebenenfalls höher.
Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent auf förderfähige Kosten bis 5.000 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus, also bis zu 2.500 Euro Zuschuss. Im Mehrfamilienhaus 2.000 Euro je Wohneinheit bis insgesamt 20.000 Euro.
Den Antrag für die Beratungsförderung stelle ich mit Ihrer Vollmacht. Sie müssen sich nicht selbst durch das BAFA-Portal arbeiten.
Rechnet man den Fahrplan gegen die Förderung, trägt sich das Honorar in vielen Fällen von selbst. Bei 60.000 Euro Investition in die Gebäudehülle bringt er 6.000 Euro zusätzliche Förderung. Qualifiziert sich das Gebäude ab 2027 zusätzlich für den Worst Performing Building. Zusätzliche Förderung für besonders ineffiziente Bestandsgebäude, ab dem 1. Quartal 2027 nach BEG EM Nr. 8.4.3, nur mit gefördertem iSFP und nur für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Heute noch nicht beantragbar., kommen weitere 3.000 Euro dazu. Unterhalb von 30.000 Euro Investition kippt diese Rechnung, und dann sage ich das auch.
Unsicher, welcher Weg zu Ihrem Haus passt?
Ein Erstgespräch von 15 bis 30 Minuten reicht meist, um zu klären, welcher Schritt für Sie als nächster sinnvoll ist und welche Förderung dazu passt. Kostenlos und unverbindlich.
Für die Förderung nicht. Beim Heizungstausch über die KfW 458 darf das Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag ausstellen, ein Energieeffizienz-Experte ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Fachlich sinnvoll ist eine unabhängige Auslegung trotzdem, weil Heizlast, Vorlauftemperatur und geplante Dämmmaßnahmen darüber entscheiden, ob die Anlage später wirtschaftlich läuft.
Beim Sanierungsfahrplan liegt der Eigenanteil nach der BAFA-Förderung bei ungefähr 950 Euro, bei großen, komplexen oder aufwendigen Gebäuden gegebenenfalls höher. Die Fachplanung und Baubegleitung wird ebenfalls mit 50 Prozent gefördert, im Einfamilienhaus auf förderfähige Kosten bis 5.000 Euro, also bis zu 2.500 Euro Zuschuss. Den Förderantrag für die Beratung stelle ich mit Vollmacht für Sie.
Finanziell nicht. Seit der Reform greift der iSFP-Bonus erst oberhalb von 30.000 Euro förderfähiger Investition und nur auf den Betrag über dieser Schwelle. Bei 25.000 Euro bleibt es bei 15 Prozent Grundförderung, der Bonus bringt null. Als Planungsgrundlage über mehrere Jahre kann sich der Fahrplan trotzdem lohnen, das ist dann aber eine andere Begründung als die Förderquote.
Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie entscheiden sich pro Maßnahme entweder für den Zuschuss über die BAFA oder für den Kreditweg über KfW 261. Eine zeitliche Staffelung ist möglich: erst Einzelmaßnahmen mit Zuschuss, später eine Effizienzhaus-Sanierung über den Kredit. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Zielstandard und von den bereits ausgeschöpften Kostenobergrenzen ab.
Dann ist die Förderung für diese Maßnahme verloren. Vorhabenbeginn ist der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht der Baustart. Die einzige Ausnahme ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der die Umsetzung ausdrücklich von der Förderzusage abhängig macht. Diese Formulierung sollte im Vertrag stehen, bevor er unterschrieben wird, nicht danach.
Nein. Der iSFP-Bonus wirkt auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik über die BAFA. Der Heizungstausch läuft über die KfW 458 und hat ein eigenes Bonussystem aus Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und künftig Wertschöpfungsbonus. Ein Sanierungsfahrplan kann trotzdem sinnvoll sein, weil er die Reihenfolge von Hülle und Heizung überhaupt erst begründet.
Der Bonus lässt sich für Maßnahmen nutzen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Praktisch relevanter ist ein anderer Punkt: Weichen die ausgeführten Maßnahmen deutlich von den im Fahrplan beschriebenen ab, etwa bei der Dämmstärke, entfällt die Anerkennung. Ich formuliere die Maßnahmen deshalb mit Spannen statt mit festen Werten.
Die Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG bringt 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt. Sie ist strikt nachrangig: Wo ein Zuschuss oder ein Tilgungszuschuss geflossen ist, greift sie nicht. Für selbst genutzte Objekte ohne Förderung ist sie eine echte Alternative, für vermietete Objekte nicht, dort läuft es über die Abschreibung.
NRW.BANK (Landesprogramm Modernisierung, Konditionen Stand April 2026)
Welche Förderung passt zu Ihrem Haus?
Der Check liefert die Richtung, das Erstgespräch die Gewissheit. In 15 bis 30 Minuten kläre ich, welche Programme für Ihr Vorhaben zusammenpassen. Ich antworte innerhalb von 24 Stunden.