Der Heizungsbauer will wissen, was gedämmt wird, bevor er die Wärmepumpe auslegt.
Energetische Sanierungsberatung für Ihre Komplettsanierung
Sie wollen das ganze Haus anpacken, und die Angebote widersprechen sich? Ich bringe Ordnung hinein: erst der Plan, dann die Förderung, dann die Baustelle. Gerechnet vom Ingenieur, begleitet vom Antrag bis zur Auszahlung.
Clemens Suwelack, M.Sc.Ich antworte an Werktagen innerhalb von 24 Stunden, oft noch am selben Tag.
Bei einer Komplettsanierung läuft alles gleichzeitig auf Sie zu
Die Bank will eine Kostenaufstellung, bevor sie finanziert.
Die Förderung verlangt eine feste Reihenfolge: Vertrag mit Förderbedingung, dann Antrag, dann Baustart. Sonst ist sie weg.
Und jedes Gewerk schaut zuerst auf seinen eigenen Teil.
Die Reihenfolge dieser Entscheidungen bestimmt, was Sie am Ende bezahlen. Wer die Heizung vor der Dämmung auslegt, kauft sie zu groß. Wer den Förderantrag zu spät stellt, verschenkt fünfstellige Zuschüsse. Genau hier setzt der Sanierungs-Kickoff an.
Der Sanierungs-Kickoff
Ein strukturierter Start ohne Zeitdruck. Sie beantworten vorab sieben Fragen zu Ihrem Haus, wir sprechen 30 bis 45 Minuten, und danach haben Sie es schriftlich.
Fragebogen
5 Minuten
Baujahr, Wohnfläche, Heizung, geplante Maßnahmen, Zeithorizont. Damit bereite ich das Gespräch vor, statt bei null anzufangen.
Gespräch
30 bis 45 Minuten
Telefon oder Video, wie Sie möchten. Wir gehen Ihr Vorhaben durch: Zustand, Ziele und die drei Förderwege, mit einer ersten Einschätzung, welcher Weg oder welche Kombination zu Ihrem Haus passt.
Kickoff-Protokoll
innerhalb von 24 Stunden
Eine Seite mit der Pfad-Tendenz, einer ersten Förder-Spanne und Ihren nächsten drei Schritten. Die behalten Sie, auch wenn Sie danach nicht mit mir weiterarbeiten.
Der Kickoff ist kostenlos und unverbindlich.
Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus oder Steuerbonus: Grundsatzentscheidung für die Fördermittel
Für eine Komplettsanierung gibt es drei Förderwege. Weg 1 und Weg 3 lassen sich je Maßnahme kombinieren, Weg 2 steht für sich. Welche Mischung am meisten bringt, hängt von Zustand, Budget, Zeitplan und Ihrer Steuerlast ab. Das lässt sich rechnen.
Weg 1: Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Jede Maßnahme einzeln gefördert, in Ihrer Reihenfolge und über mehrere Jahre verteilt.
- Das BAFA fördert die Gebäudehülle, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Bonus und doppelter Kostengrenze; die KfW fördert die Wärmepumpe.
- Kein Zwang, alles auf einmal zu stemmen.
- Passt, wenn Sie in Etappen sanieren oder das Budget stufenweise einsetzen.
- Je Maßnahme mit Weg 3 kombinierbar, etwa Wärmepumpe über die KfW und Dämmung über die Steuer.
Weg 2: Effizienzhaus (KfW 261)
- Ein Kredit, ein Antrag, ein Standard für die komplette Sanierung.
- Tilgungszuschuss, der mit der erreichten Effizienzhaus-Stufe wächst.
- Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist Pflicht, die übernehme ich.
- Passt, wenn das Haus leer steht und Sie durchsanieren wollen.
- Nicht mit Weg 1 kombinierbar; für Maßnahmen im Effizienzhaus-Kredit gibt es auch keinen Steuerbonus.
Weg 3: Steuerbonus (§ 35c EStG)
- 20 % der Kosten mindern Ihre Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt.
- Kein Förderantrag vor dem Baustart: Sie beantragen die Ermäßigung nach Abschluss mit der Steuererklärung, mit Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs.
- Nur für selbst bewohnte Häuser, die älter als zehn Jahre sind, Abschluss vor dem 1. Januar 2030. Je Maßnahme wählbar, aber nicht zusätzlich zu Zuschuss oder zinsverbilligtem Kredit für dieselbe Maßnahme.
- Passt, wenn Sie genug Einkommensteuer zahlen, vor allem für die Dämmung: 20 % statt 15 % Zuschuss (mit iSFP bis 17,5 %).
Beispiel: Einfamilienhaus, Baujahr 1968, 140 m², Ölheizung, energetisch unsaniert; rund 40.000 € für die Wärmepumpe und 72.000 € für die Hülle.
Weg 1: Hülle und Wärmepumpe zusammen rund 112.000 €, mit iSFP-Bonus und je nach Einkommensbonus rund 23.000 bis 33.000 € Zuschuss, wenn Sie beim Antrag schon selbst im Haus wohnen. Beantragen Sie vor dem Einzug, gibt es für die Wärmepumpe nur die Grundförderung von 30 %, zusammen dann rund 19.000 €.
Weg 2: Sanierung zum Effizienzhaus 70 für rund 160.000 €, finanziert mit KfW-Kredit bis 150.000 €; als Worst Performing Building mit 10 % Tilgungszuschuss, also bis zu 15.000 €, die Sie nicht zurückzahlen.
Weg 3: Alles über den Steuerbonus: 20 % von 112.000 €, also 22.400 € weniger Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre (7.840, 7.840 und 6.720 €). Für die Wärmepumpe ist das weniger als der KfW-Zuschuss.
Kombination aus Weg 1 und Weg 3: Wärmepumpe über die KfW (12.880 € ohne Einkommensbonus), Hülle über den Steuerbonus (20 % von 72.000 €, also 14.400 € über drei Jahre). Zusammen rund 27.300 € und damit rund 3.900 € mehr als Weg 1 allein. Dafür sollte Ihre Einkommensteuer in den drei Jahren jeweils bei mindestens rund 5.000 € liegen; mit Einkommensbonus steigt zwar der Heizungsanteil, dann reicht die Steuer aber oft nicht für den vollen Steuerbonus.
Schätzwerte für einen Antrag bis 31.01.2027, Stand September 2026. Weg 1 und Weg 2 schließen sich seit dem 21. Juli 2026 gegenseitig aus; der Steuerbonus setzt voraus, dass Sie das Haus selbst bewohnen. Welche Rechnung bei Ihrem Haus aufgeht, ist die Kernfrage des Kickoffs.
Vom Kick-Off bis zur Auszahlung
Viele Beratungen enden mit dem Bericht. Meine Arbeit fängt dort an.
Kickoff
Telefonat oder Videocall. Ich kläre Zustand, Ziele und welcher Förderweg zu Ihrem Haus passt.
Vor-Ort-Termin
Ich begutachte Gebäude, Anlagentechnik und Wärmebrücken selbst.
Plan
Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Effizienzhaus-Planung, ingenieurmäßig gerechnet: Heizlast nach DIN EN 12831, Wärmebrücken, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B.
Anträge
BAFA und KfW, rechtzeitig vor dem Baustart; bei Einzelmaßnahmen erst der Vertrag mit Förderbedingung, dann der Antrag. Für den Steuerbonus braucht es keinen Antrag vorab. Ich prüfe die Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit, auch für den Steuerbonus.
Baustelle
Fachplanung und Qualitätssicherung während der Umsetzung, als fester Ansprechpartner für Ihre Gewerke.
Einzug & Auszahlung
Bestätigung nach Durchführung und Verwendungsnachweis, damit zahlen BAFA und KfW aus. Für den Steuerbonus stellt der Fachbetrieb die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung aus. Sie ziehen in Ihr fertig saniertes Haus ein.
Sie haben vom ersten Gespräch bis zur Abnahme denselben Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.

Wer hier rechnet
Clemens Suwelack, M.Sc. Über zehn Jahre habe ich Energiesysteme entwickelt, bevor ich A+ Pilot gegründet habe. Ich verstehe deshalb beides: die Bilanzierung hinter der Heizlast und das, was auf der Baustelle tatsächlich umsetzbar ist. Wenn eine Wärmepumpe für Ihr Haus wirtschaftlich nicht passt, sage ich das.
„Ich habe eine Energieberatung für unsere Bestandsimmobilie beauftragt und bin durchweg begeistert. Die klare Kompetenz und ein gutes Gespür für Details haben uns überzeugt. Sehr ehrliche und transparente Beratung mit belegbarer Wirtschaftlichkeit. Keine unnötigen, teuren Lösungen. Klare Empfehlung, beim nächsten Objekt wieder Herr Suwelack!“
„Unkompliziert und kompetent. A+ Pilot hat uns geholfen die beste Förderung für unsere Sanierung zu bekommen!“
Was kostet das?
Der Sanierungs-Kickoff kostet nichts. Die anschließende Energieberatung mit Sanierungsfahrplan (iSFP) liegt für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bei 1.600 bis 2.200 €; das BAFA übernimmt 50 % davon, höchstens 650 €. Ihr Eigenanteil liegt damit meist zwischen 950 und 1.550 €. Baubegleitung und Fachplanung rechne ich nach Umfang ab. Auch dafür gibt es 50 % Förderung: bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf bis zu 5.000 € Kosten im Ein- oder Zweifamilienhaus, beim Effizienzhaus als Tilgungszuschuss. Nur beim Heizungstausch über die KfW gibt es dafür keine eigene Förderung. Nutzen Sie den Steuerbonus nach § 35c EStG, mindern meine Kosten für die Begleitung dieser Maßnahmen Ihre Einkommensteuer zu 50 %. Alle Preise stehen auf der Leistungsseite.
Häufige Fragen zur Komplettsanierung
Als Faustregel: erst die Hülle, dann die Technik. Dach oder oberste Geschossdecke, Fassade und Fenster senken die Heizlast; danach lässt sich die Wärmepumpe kleiner und günstiger auslegen. Die Faustregel ersetzt aber keine Rechnung. Bei manchen Häusern lohnt der Heizungstausch zuerst, etwa wenn der alte Kessel ohnehin ausfällt. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) legt die Reihenfolge für Ihr Haus konkret fest, mit Kosten und Energieeffekt je Maßnahmenpaket.
Als Richtwert: je nach Ausgangszustand und Zielstandard meist 500 bis 1.500 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Ein unsaniertes Haus aus den 1960er-Jahren mit 140 m² liegt bei einer Komplettsanierung damit schnell zwischen 100.000 und 200.000 €. Belastbar wird die Zahl erst mit einer Aufnahme vor Ort. Genau dafür gibt es den iSFP.
Pauschal keiner der drei. Einzelmaßnahmen passen zu Etappen und begrenztem Budget, das Effizienzhaus zum leeren Haus und zur Sanierung in einem Zug. Der Steuerbonus nach § 35c EStG lohnt sich vor allem für die Dämmung, wenn Sie genug Einkommensteuer zahlen, und lässt sich je Maßnahme mit Einzelmaßnahmen kombinieren, etwa Wärmepumpe über die KfW und Dämmung über die Steuer. Entscheidend ist die Rechnung: Zuschüsse, Steuerersparnis, Zinsvorteil, Tilgungszuschuss und Ihre Liquidität gegeneinandergestellt. Diese Rechnung beginnt im Kickoff und wird im iSFP belastbar.
Über Einzelmaßnahmen: 15 % Zuschuss für die Gebäudehülle, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 % mehr auf den Kostenanteil über 30.000 € und die doppelte Kostengrenze von 60.000 € je Jahr (im Einfamilienhaus effektiv höchstens 17,5 %). Für die Wärmepumpe bis zu 70 %, in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 % (Antrag bis 31.07.2027). Über das Effizienzhaus: Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss, der je nach Stufe und Boni bis zu 40 % erreicht. Über den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt, je Maßnahme statt Zuschuss oder zinsverbilligtem Kredit wählbar. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus schließen sich seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gegenseitig aus. Stand September 2026.
Nach § 35 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bisher GEG) ist die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erreicht und das Dach darüber nicht gedämmt ist; eine eigene Pflicht zur Dachdämmung gibt es nicht. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus haben Sie dafür zwei Jahre ab Eigentumsübergang, wenn der Verkäufer das Haus schon am 1. Februar 2002 besaß und damals selbst darin wohnte; sonst gilt die Pflicht sofort. Dazu kommen zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (§ 69 GModG). Die frühere Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel ist entfallen. Ob und was bei Ihrem Haus fällig ist, prüfe ich im Rahmen der Beratung mit.
Für den Effizienzhaus-Kredit KfW 261 ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht, von der Planung bis zur Bestätigung nach Durchführung. Auch bei Einzelmaßnahmen an der Hülle verlangt das BAFA die Einbindung eines Experten. Für den Heizungstausch über KfW 458 genügt die Erklärung des Fachbetriebs. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG ist kein Energieberater vorgeschrieben; begleitet ein vom BAFA zugelassener Energieberater die Maßnahmen, mindern seine Kosten die Steuer zu 50 %. Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen (EB403370) und übernehme beide Rollen.
Holen Sie sich den Plan, bevor die Handwerker kommen
Sieben Fragen, ein Gespräch, ein Protokoll. Danach wissen Sie, welcher Förderweg zu Ihrem Haus passt und was als Nächstes zu tun ist. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.
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