Hinweis: Grundlage dieser Übersicht ist das Eckpunktepapier der Bundesregierung „Sozialer, effizienter und fokussierter: Die neue Gebäudeförderung (BEG)“, das seit dem 21. Juli 2026 in Kraft ist. Rechtlich verbindlich sind allein die Förderrichtlinien von BAFA und KfW. Bei Detailfragen zu Ihrem konkreten Vorhaben empfehle ich zusätzlich einen Blick in die aktuellen Merkblätter oder ein kurzes Gespräch mit mir.
Inhalt
Alle Änderungen im Überblick
Heizungstausch (KfW)
| Punkt | Bis 20. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Einkommensbonus | 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 € | Gestaffelt: 40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 € |
| Familien | Keine Sonderregelung | Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, zählen 10.000 € weniger Einkommen. Nachweis: Meldebescheinigung |
| Förderfähige Kosten* | 30.000 € | 28.000 € zum Start. Danach alle sechs Monate 750 € weniger. Ende 2030: 22.000 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % zum Start. Danach alle sechs Monate 4 Prozentpunkte weniger. Ab Mitte 2028 gestrichen |
| Maximaler Fördersatz | 70 % für alle Fälle | 70 % im Regelfall, 80 % für Selbstnutzer in der niedrigsten Einkommensstufe (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 € nach Kinderabzug) |
| Wertschöpfungsbonus (Nr. 5.3 Buchstabe c) | Gibt es nicht | Kommt ab dem 1. Quartal 2027 (BEG EM Nr. 8.4.6): 15 Prozentpunkte für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union. Zugleich sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Näheres regelt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen |
*Förderfähige Kosten sind der Höchstbetrag, auf den der Zuschuss berechnet wird.
Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Fenster (BAFA)
| Punkt | Bis 20. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Kostenobergrenze im Mehrfamilienhaus | 30.000 € je Wohnung | Gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohnung, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Beispiel mit 4 Wohnungen: 75.000 € statt bisher 120.000 € |
| iSFP-Bonus (5 % extra mit Sanierungsfahrplan) | Gilt ohne Untergrenze | Gilt erst ab 30.000 € förderfähiger Investition, und nur für den Betrag über dieser Grenze. Dafür verdoppelt sich die Kostenobergrenze für Hülle und Anlagentechnik zugleich von 30.000 auf 60.000 € je Wohneinheit. Erst dieser höhere Deckel macht den Bonus wirksam |
| WPB-Bonus für besonders ineffiziente Gebäude | Gab es nur bei der Komplettsanierung | Gilt ab dem 1. Quartal 2027 auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung: 5 Prozentpunkte, geförderter iSFP vorausgesetzt, maximal drei Anträge (BEG EM Nr. 8.4.3). Für den Fenstertausch gilt der Bonus nicht |
Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW)
| Punkt | Bis 20. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| EE-Klasse (65 % erneuerbare Wärme) | 5 % Bonus | Wird zum Standard, der Bonus entfällt |
| Förderfähige Kosten | 120.000 € je Wohnung | 150.000 € je Wohnung |
| Tilgungszuschüsse | Bisherige Sätze je Effizienzhaus-Stufe | Alle Stufen sinken um 10 Prozentpunkte, auch für Kommunen. EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr, nur noch günstigere Zinsen |
| Bonus für serielles Sanieren (SerSan) | Gilt nicht für EH 70 EE | Gilt neu mit 5 % auch für EH 70 EE |
| Kombination SerSan- und WPB-Bonus | Zusammen höchstens 20 % | Deckel aufgehoben, zusammen bis zu 25 % möglich |
| Definition „Worst Performing Building“ | Bisherige Definition | Neu gefasst zum 21.07.2026: Wohngebäude ab einem Jahres-Endenergiebedarf von 300 kWh/(m²·a) oder Energiebedarfsausweis Klasse H. Bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung gilt alternativ: Baujahr 1957 oder früher und im Wesentlichen energetisch unsaniert |
Was zum Stichtag galt und was jetzt gilt
- Vom 9. bis 20. Juli 2026 konnten keine neuen BzA und TPB erstellt werden. KfW und BAFA haben in dieser Zeit ihre Systeme umgestellt. Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA, KfW) und die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB, BAFA) sind Pflicht für jeden Förderantrag.
- Wer bis zum 20. Juli 2026 eine gültige BzA oder TPB eingereicht hatte, bekam noch die alten Konditionen. Die Fristen dafür waren: KfW bis 20. Juli, 20:00 Uhr. BAFA bis 20. Juli, 23:59 Uhr.
- Nicht genutzte BAFA-TPBs aus der Zeit vor dem 20. Juli sind verfallen. Für einen neuen Antrag ist jetzt eine TPB nach den aktuellen Regeln nötig.
- KfW-BzAs bleiben sechs Monate ab Erstellung gültig. Wurde die BzA erst nach dem 20. Juli erstellt, läuft der Antrag zu den neuen Konditionen.
- Bereits gestellte und zugesagte Anträge bleiben unangetastet. Vor dem Stichtag eingereichte Anträge werden nach den alten Regeln geprüft, zugesagte Förderungen bleiben reserviert und werden nach der Umsetzung zu den alten Konditionen ausgezahlt.
- Seit dem 21. Juli 2026 gelten durchgehend die neuen Konditionen. Neue Anträge, BzA und TPB laufen seither nach der reformierten BEG.
Was das für Ihre Planung bedeutet
Der Stichtag für die alten Konditionen ist verstrichen. Wer jetzt plant, rechnet mit den reformierten Sätzen: 16 statt 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 28.000 statt 30.000 € förderfähige Heizungskosten für die erste Wohneinheit, den iSFP-Bonus nur noch oberhalb von 30.000 € förderfähiger Investition und im Mehrfamilienhaus die gestaffelten Kostenobergrenzen. Diese Sätze sind aber kein Dauerzustand: Ab Februar 2027 sinken sie alle sechs Monate weiter.
Wer noch in diesem Jahr saniert oder die Heizung tauscht, sichert sich also die günstigsten der ab jetzt noch verfügbaren Sätze. Zwei Ausnahmen laufen in die andere Richtung: Ab Q1 2027 kommt der neue Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union hinzu, und der WPB-Bonus für besonders ineffiziente Bestandsgebäude gilt dann auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Wer eine EU-gefertigte Wärmepumpe plant oder ein entsprechend schlecht gedämmtes Haus saniert, kann mit dem Antrag auf einen dieser Boni warten. Ich rechne für Sie durch, ob sich ein früherer Antrag oder ein Abwarten eher lohnt.
Quellen & Standards
- Eckpunktepapier der Bundesregierung „Sozialer, effizienter und fokussierter: Die neue Gebäudeförderung (BEG)“ (Grundlage dieser Übersicht; rechtlich verbindlich sind allein die Förderrichtlinien)
- KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (aktuelle Konditionen und Fristen)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) (aktuelle Konditionen und Fristen)
- KfW 261 – Wohngebäude-Kredit (BEG WG) (Effizienzhaus-Stufen und Tilgungszuschüsse)
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren (Version 10.1, 07/2026; Definition Worst Performing Building, Nr. 1.6)