Ratgeber

BEG-Reform 2026: Das ändert sich bei der Gebäudeförderung

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Grundstruktur bleibt: Die KfW fördert weiter den Heizungstausch, das BAFA weiter Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder neue Fenster, und alle bisher förderfähigen Heizungen bleiben förderfähig. Geändert haben sich die Fördersätze, die Kostenobergrenzen und die Boni. Wer noch bis zum Stichtag 20. Juli 2026 eine gültige BzA oder TPB eingereicht hatte, bekommt die Förderung nach den alten Konditionen ausgezahlt. Für alle neuen Anträge gelten seither die reformierten Sätze, die in den kommenden Jahren zusätzlich in planbaren Schritten sinken.

Hinweis: Grundlage dieser Übersicht ist das Eckpunktepapier der Bundesregierung „Sozialer, effizienter und fokussierter: Die neue Gebäudeförderung (BEG)“, das seit dem 21. Juli 2026 in Kraft ist. Rechtlich verbindlich sind allein die Förderrichtlinien von BAFA und KfW. Bei Detailfragen zu Ihrem konkreten Vorhaben empfehle ich zusätzlich einen Blick in die aktuellen Merkblätter oder ein kurzes Gespräch mit mir.

Alle Änderungen im Überblick

Heizungstausch (KfW)

PunktBis 20. Juli 2026Seit 21. Juli 2026
Einkommensbonus30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 €Gestaffelt: 40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 €
FamilienKeine SonderregelungLebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, zählen 10.000 € weniger Einkommen. Nachweis: Meldebescheinigung
Förderfähige Kosten*30.000 €28.000 € zum Start. Danach alle sechs Monate 750 € weniger. Ende 2030: 22.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 % zum Start. Danach alle sechs Monate 4 Prozentpunkte weniger. Ab Mitte 2028 gestrichen
Maximaler Fördersatz70 % für alle Fälle70 % im Regelfall, 80 % für Selbstnutzer in der niedrigsten Einkommensstufe (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 € nach Kinderabzug)
Wertschöpfungsbonus (Nr. 5.3 Buchstabe c)Gibt es nichtKommt ab dem 1. Quartal 2027 (BEG EM Nr. 8.4.6): 15 Prozentpunkte für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union. Zugleich sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Näheres regelt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen

*Förderfähige Kosten sind der Höchstbetrag, auf den der Zuschuss berechnet wird.

Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Fenster (BAFA)

PunktBis 20. Juli 2026Seit 21. Juli 2026
Kostenobergrenze im Mehrfamilienhaus30.000 € je WohnungGestaffelt: 30.000 € für die erste Wohnung, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Beispiel mit 4 Wohnungen: 75.000 € statt bisher 120.000 €
iSFP-Bonus (5 % extra mit Sanierungsfahrplan)Gilt ohne UntergrenzeGilt erst ab 30.000 € förderfähiger Investition, und nur für den Betrag über dieser Grenze. Dafür verdoppelt sich die Kostenobergrenze für Hülle und Anlagentechnik zugleich von 30.000 auf 60.000 € je Wohneinheit. Erst dieser höhere Deckel macht den Bonus wirksam
WPB-Bonus für besonders ineffiziente GebäudeGab es nur bei der KomplettsanierungGilt ab dem 1. Quartal 2027 auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung: 5 Prozentpunkte, geförderter iSFP vorausgesetzt, maximal drei Anträge (BEG EM Nr. 8.4.3). Für den Fenstertausch gilt der Bonus nicht

Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW)

PunktBis 20. Juli 2026Seit 21. Juli 2026
EE-Klasse (65 % erneuerbare Wärme)5 % BonusWird zum Standard, der Bonus entfällt
Förderfähige Kosten120.000 € je Wohnung150.000 € je Wohnung
TilgungszuschüsseBisherige Sätze je Effizienzhaus-StufeAlle Stufen sinken um 10 Prozentpunkte, auch für Kommunen. EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr, nur noch günstigere Zinsen
Bonus für serielles Sanieren (SerSan)Gilt nicht für EH 70 EEGilt neu mit 5 % auch für EH 70 EE
Kombination SerSan- und WPB-BonusZusammen höchstens 20 %Deckel aufgehoben, zusammen bis zu 25 % möglich
Definition „Worst Performing Building“Bisherige DefinitionNeu gefasst zum 21.07.2026: Wohngebäude ab einem Jahres-Endenergiebedarf von 300 kWh/(m²·a) oder Energiebedarfsausweis Klasse H. Bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung gilt alternativ: Baujahr 1957 oder früher und im Wesentlichen energetisch unsaniert

Was zum Stichtag galt und was jetzt gilt

  1. Vom 9. bis 20. Juli 2026 konnten keine neuen BzA und TPB erstellt werden. KfW und BAFA haben in dieser Zeit ihre Systeme umgestellt. Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA, KfW) und die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB, BAFA) sind Pflicht für jeden Förderantrag.
  2. Wer bis zum 20. Juli 2026 eine gültige BzA oder TPB eingereicht hatte, bekam noch die alten Konditionen. Die Fristen dafür waren: KfW bis 20. Juli, 20:00 Uhr. BAFA bis 20. Juli, 23:59 Uhr.
  3. Nicht genutzte BAFA-TPBs aus der Zeit vor dem 20. Juli sind verfallen. Für einen neuen Antrag ist jetzt eine TPB nach den aktuellen Regeln nötig.
  4. KfW-BzAs bleiben sechs Monate ab Erstellung gültig. Wurde die BzA erst nach dem 20. Juli erstellt, läuft der Antrag zu den neuen Konditionen.
  5. Bereits gestellte und zugesagte Anträge bleiben unangetastet. Vor dem Stichtag eingereichte Anträge werden nach den alten Regeln geprüft, zugesagte Förderungen bleiben reserviert und werden nach der Umsetzung zu den alten Konditionen ausgezahlt.
  6. Seit dem 21. Juli 2026 gelten durchgehend die neuen Konditionen. Neue Anträge, BzA und TPB laufen seither nach der reformierten BEG.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Der Stichtag für die alten Konditionen ist verstrichen. Wer jetzt plant, rechnet mit den reformierten Sätzen: 16 statt 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 28.000 statt 30.000 € förderfähige Heizungskosten für die erste Wohneinheit, den iSFP-Bonus nur noch oberhalb von 30.000 € förderfähiger Investition und im Mehrfamilienhaus die gestaffelten Kostenobergrenzen. Diese Sätze sind aber kein Dauerzustand: Ab Februar 2027 sinken sie alle sechs Monate weiter.

Wer noch in diesem Jahr saniert oder die Heizung tauscht, sichert sich also die günstigsten der ab jetzt noch verfügbaren Sätze. Zwei Ausnahmen laufen in die andere Richtung: Ab Q1 2027 kommt der neue Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union hinzu, und der WPB-Bonus für besonders ineffiziente Bestandsgebäude gilt dann auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Wer eine EU-gefertigte Wärmepumpe plant oder ein entsprechend schlecht gedämmtes Haus saniert, kann mit dem Antrag auf einen dieser Boni warten. Ich rechne für Sie durch, ob sich ein früherer Antrag oder ein Abwarten eher lohnt.

Quellen & Standards

Sie sind unsicher, was die Reform für Ihr Vorhaben bedeutet?

Sprechen Sie mich an. Ich prüfe, ob sich für Ihr Projekt ein Antrag vor dem 20. Juli noch lohnt oder wie Sie die neuen Konditionen am besten nutzen. Ich antworte innerhalb von 24 Stunden.