Hinweis zur BEG-Reform (Stand: 27. Juli 2026): Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Das betrifft auch den iSFP-Bonus: Er gilt seither erst ab 30.000 € förderfähiger Investition, und nur für den Betrag über dieser Grenze. Der verdoppelte Förderdeckel bleibt unverändert bestehen. Die Zahlen in diesem Artikel sind bereits auf die reformierten Sätze aktualisiert, alle Eckpunkte der Reform habe ich im Ratgeber BEG-Reform 2026 zusammengefasst.
Inhalt
Was ist der iSFP-Bonus?
Der iSFP-Bonus ist ein Förderaufschlag von 5 Prozentpunkten auf Einzelmaßnahmen der BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme), die das BAFA fördert. Voraussetzung: Die Maßnahme muss in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgesehen sein, der vor der Antragsstellung erstellt wurde. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 gilt der Bonus zusätzlich erst für den Investitionsanteil oberhalb von 30.000 € förderfähiger Kosten, nicht mehr für die volle Summe.
Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) – aber nicht für den reinen Heizungstausch über die KfW 458, weil dort eigene Boni greifen.
Höhe und Wirkung 2026
Eine BEG-EM-Maßnahme ohne iSFP wird weiterhin mit 15 % gefördert. Mit iSFP-Bonus kommen 5 Prozentpunkte hinzu, aber seit der Reform nur für den Betrag oberhalb von 30.000 € förderfähiger Investition. Bei einer Fassadendämmung mit 35.000 € Investition sind das 5.000 € mit dem Bonus belegt, macht 250 € zusätzlich. Je größer das Projekt über der 30.000-€-Schwelle, desto stärker wirkt der Bonus.
Verdoppelter Förderdeckel
Unabhängig von der Reform bleibt der zweite Hebel bestehen: Mit iSFP verdoppelt sich der maximal förderfähige Betrag von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit und Kalenderjahr. Wer also eine umfangreiche Sanierung mit Fassade, Fenstern und Lüftung plant, kann den vollen Betrag in einem Jahr fördern lassen – dieser Vorteil gilt jetzt auch dann, wenn die Investition unter 30.000 € liegt und der 5-Prozent-Bonus selbst noch nicht greift.
Voraussetzungen
- Erstellung des iSFP durch einen dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten (z. B. mich mit Listen-Nummer EB403370)
- iSFP muss vor dem Förderantrag bei BAFA eingereicht / vorhanden sein
- Die Maßnahme muss im iSFP konkret beschrieben sein (Bauteil + Dämmstärke o. ä.)
- Antrag erfolgt vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker
Rechenbeispiel: Fassade + Fenstertausch
Familie Müller plant eine Fassadendämmung (35.000 €) und einen Fenstertausch (18.000 €) – Gesamt 53.000 €.
| Variante | Förderquote | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Ohne iSFP (15 %, Deckel 30.000 €) | 15 % | 4.500 € | 48.500 € |
| Mit iSFP (Deckel 60.000 €, Bonus nur auf die 23.000 € über der 30.000-€-Schwelle) | 17,2 % | 9.100 € | 43.900 € |
Differenz: 4.600 € mehr Förderung statt der 6.100 € vor der Reform. Auch nach Abzug des iSFP-Eigenanteils (≈ ab 950 € nach BAFA-Förderung, bei größeren, komplexeren oder aufwendigeren Gebäuden entsprechend höher) bleibt ein spürbares Plus.
Wie sich das für Ihr eigenes Vorhaben rechnet, zeigt der Förderrechner auf der Förderseite – Vorhaben und Investitionssumme eintragen, Ergebnis in Euro ablesen.
Typische Fehler beim iSFP-Bonus
- iSFP fehlt zum Antragszeitpunkt: Der iSFP muss vor Antragsstellung beim BAFA eingereicht werden – nicht erst, wenn die Maßnahme schon läuft.
- Maßnahme weicht vom iSFP ab: Wer im iSFP eine 16-cm-WDVS-Dämmung vorsieht, dann aber nur 8 cm dämmen lässt, verliert die Maßnahmen-Anerkennung. Ich formuliere den iSFP daher mit Spannen.
- iSFP nicht von dena-gelistetem Experten: Nur Energieeffizienz-Experten der dena-Liste dürfen iSFPs erstellen, die den Bonus aktivieren.
- Mit kleinem Projekt auf den 5-%-Bonus rechnen: Liegt die förderfähige Investition unter 30.000 €, bringt der iSFP seit der Reform keinen zusätzlichen Prozentpunkt-Bonus mehr – der verdoppelte Förderdeckel bleibt aber trotzdem oft der ausschlaggebende Vorteil.